Beitragsordnung TSV Knittlingen e.V.

  1. Der Mitgliedsbeitrag wird durch die Generalversammlung festgesetzt.
  2. Bei Vereinseintritt bis 30. Juni ist der volle, ab 1. Juli der halbe Beitrag zu bezahlen.
  3. Änderung der Anschrift und Bankverbindung müssen unverzüglich mitgeteilt werden.
  4. Der Vereinsaustritt ist nur zum Jahresende, mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten, möglich. Es wird kein bezahlter Beitrag zurückerstattet.
  5. Mahngebühren betragen € 3,00, plus fremde Kosten bei Rückerstattungen.

Gültige Beitragssätze pro Jahr ab dem 01. Juli 2016